Vorstand

Aktueller Vorstand (2023 – 2025)

Marion Kratzer

Elternbeiratsvorsitzende

Steuergruppe Ganztag, Konzeptgruppe Pädagogische Insel, Repräsentation der Elternschaft

Katja Kofranek

stv. Elternbeiratsvorsitzende

Steuergruppe Ganztag, Bauausschuss, Digitalisierung, Konzeptgruppe 1250-Jahr-Feier, Schutzkonzept sexuelle Gewalt

Tanja Cradle

erweiterter Vorstand

Kontakt zur SV, Catering / Elterncafé für Einschulungsfeiern, Tag der offenen Tür etc., Digitalisierung, Schutzkonzept sexuelle Gewalt

Ebru Gemici-Loukas

erweiterter Vorstand

Öffentlichkeitsarbeit

Elternvertreter/innen in der Schulkonferenz 2023 – 2025:

Tanja Cradle, Jennifer Mc Donagh, Heidi Sehl

Als Ersatzvertreter*innen wurden gewählt:

Frank Wagner, Marion Wagner, Anja Lebherz

Mitglied im Stadtelternbeirat (StEB):

Als Delegierte der OHS werden gewählt:

Heidi Sehl

Vasumati Gawande

Brigitte Mentzler

Als Ersatzdelegierte werden gewählt:

Simone Magnussen

Frank Wagner

Kontakt

Sie erreichen den Schulelternbeirat unter folgender E-Mail-Adresse elternbeirat@ohs-frankfurt.de

 

Aktuelle Termine 

Kommende SEB-Sitzungen:

  • Dienstag, 20.02.2024
  • Dienstag, 18.06.2024

Terminkalender

 

Dokumente 

Allgemeine Informationen

Aufgaben des Elternbeirats:

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern“ (Grundgesetz Artikel 6 Abs. 2)

„Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen“ (Verfassung des Landes Hessen, Artikel 56).

Das hessische Schulgesetz sieht die Mitbestimmung durch die Eltern in der Schule vor. Bei den Elternbeiräten in Hessen handelt es sich um autonome, keiner Weisung der Schule oder der Schulaufsichtsbehörden unterliegende Gremien. Sie nehmen im Rahmen des geltenden Rechts selbstständig und eigenverantwortlich ihre Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte bei der Gestaltung des Unterrichtswesens in den Schulen, auf der Ebene der Schulträger und auf Landesebene wahr. In demokratischen Wahlverfahren werden Klassen-, Schul- und Stadtelternbeiräte sowie der Landeselternbeirat gewählt.

Klassenelternbeirat:

Der Klassenelternbeirat ist Vertreter der Klassenelternschaft, der alle Eltern von Schülern und Schülerinnen einer Klasse angehören. Eltern wählen aus den Anwesenden des Elternabends der Klasse einen Klassenelternbeirat/-in und einen Vertreter/-in für zwei Schuljahre. Wahlberechtigt ist pro Kind ein Elternteil. Die Klassenelternbeiräte sind Ansprechpartner für Lehrer/-innen, Eltern und Schüler/-innen. Sie haben die Funktion eines Vermittlers und sollen dafür sorgen, dass alle wesentlichen Vorgänge aus dem Schulalltag mit den Eltern besprochen werden.
Der Klassenelternbeirat lädt zu Elternabenden ein und führt dort auch den Vorsitz, bespricht z.B. geplante Schullandheimaufenthalte, Elternmitarbeit im Unterricht, wesentliche Inhalte von Rahmenlehrplänen und plant gesellige Veranstaltungen.

Der Klassenelternbeirat hat folgende Rechte:

Informationsrechte über den wesentlichen Inhalt von Rahmenlehrplänen und über allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung,
Anspruch auf einen Raum in der Schule für Elternabende,
Einladung von Gästen zum Elternabend, z.B. Lehrer/-innen der Klasse,
Sitz und Stimme im Schulelternbeirat (SEB).

Elternabende finden in der Regel in jedem Schulhalbjahr einmal statt. Elternabende können aber bei Bedarf und auch auf Wunsch der Lehrkraft, des Schulelternbeirats oder der Eltern (ein Fünftel muss ihn beantragen) zusätzlich stattfinden. Der Ort des Elternabends muss nicht zwingend in der Schule sein, doch zu bedenken ist, dass sich dort am Tag Ihre Kinder aufhalten und viele Eltern sonst kaum Einblick in den Klassenraum nehmen.

Die Einladung soll enthalten:

den Termin
den Ort (Klassenraum)
die Uhrzeit (Beginn und voraussichtliches Ende)
die Tagesordnung

Der Schulelternbeirat setzt sich zusammen aus den Klassenelternbeiräten, den Jahrgangsvertretern, ggf. den Elternvertretern von ausländischen Schülern und deren jeweiligen Stellvertretern. Der Schulelternbeirat wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter sowie ggf. weitere Beisitzer, die für einzelne Aufgabenbereiche zuständig sind. Die Amtszeit/Wahlperiode beträgt zwei Jahre; sie endet vorzeitig, wenn das Kind/die Kinder die Schule verlassen.

Der Schulelternbeirat übt als verfasstes Organ die Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Schule aus. Er ist aber darüber hinaus – ohne ausdrückliche Festlegung – das Gremium, in dem gemeinsam mit dem Schulleiter oder der Schulleiterin und dem Lehrerkollegium alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Schule erörtert werden sollen.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Schulelternbeirats gehören:

Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber den Eltern
Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen,
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule,
Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schülern und Eltern.
Austausch über alle aktuellen und in die Zukunft gerichteten Themen.

Zu den Sitzungen des Schulelternbeirates werden deshalb der Schulleiter und sein Stellvertreter sowie Schülervertreter und bei Bedarf Lehrer und weitere Gäste eingeladen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Schuleltern-beirat formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und weitere Mitwirkungsrechte.

Die Zustimmung des Schulelternbeirats ist erforderlich bei:

·         Abweichungen von der Stundentafel zur Entwicklung eines schul-spezifischen Profils

·         der Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen

·         Grundsätzen für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten

·         Verzicht auf Ziffernnoten zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüler

·         Grundsätzen für die Elternmitarbeit im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen.

Der Schulelternbeirat hat ein Anhörungsrecht bei:

Maßnahmen, die für das Schulleben von Bedeutung sind,
der Auswahl von zugelassenen Schulbüchern,
der Einführung der 5-Tage-Woche,
der Einrichtung und dem Umfang von freiwilligen Unterrichtsver-anstaltungen,
der Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen,
der Festlegung von schulinternen Grundsätzen für Klassenfahrten und  Wandertage,
dem Erlass einer Hausordnung zur Regelung des äußeren Schulbetriebs,
Regelungen über die Vergabe von Räumen und sonstigen Einrichtungen außerhalb des Unterrichts.

Der Schulelternbeirat hat darüber hinaus folgende Mitwirkungsrechte:

ein Vorschlagsrecht bei zustimmungsbedürftigen und bei anhörungs-bedürftigen Maßnahmen,
ein Antragsrecht auf eine Entscheidung des staatlichen Schulamtes bei Missachtung seiner Rechte auf Zustimmung und Anhörung,
Wahl von Vertretern, aus deren Gesamtheit der Stadtelternbeirat (alle 2 Jahre) gewählt wird,
Teilnahme von Beauftragten mit beratender Stimme an den Gesamt-konferenzen,
Teilnahme von Beauftragten an den übrigen Lehrerkonferenzen mit Ausnahme der Zeugnis-, Versetzungs- und Personalkonferenzen,
Wahl von Elternvertretern aus der gesamten Schulelternschaft in die Schulkonferenz.

Die Schulkonferenz ist ein Leitungsorgan, mit dem die Schulgemeinde – Lehrkräfte, Eltern und Schüler und Schülerinnen – ihre Schule und das Schulleben gestalten können. Mitglied der Schulkonferenz kann jeder Elternteil werden, auch wenn sie oder er nicht dem Schulelternbeirat angehört. Die Elternvertreter in der Schulkonferenz werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft gewählt. Die Amtszeit dauert zwei Jahre.

Stadtelternbeirat (StEB):

Stadtelternbeiräten stehen, außer einem Anhörrecht bei schulübergreifenden Maßnahmen sowie zum Schulentwicklungsplan des Schulträgers und z.B. vor der Neueinrichtung einer Versuchsschule, nur beratende Funktionen zu. Sie haben die Schulelternbeiräte zu beraten und deren Arbeit zu fördern.

Landeselternbeirat (LEB):

Der Landeselternbeirat übt als Landesvertretung aller hessischen Eltern das Mitbestimmungsrecht bei den Maßnahmen aus, welche landesweit und landeseinheitlich zur Gestaltung des Unterrichtswesens in Hessen getroffen werden. Die Kultusministerin muss bei bestimmten Punkten die Zustimmung des Landeselternbeirates einholen, z.B. wenn allgemeine Bestimmungen über Bildungsziele und Bildungsgänge erlassen werden sollen.

Haben Sie noch Fragen?

Sie können sich mit Ihren Wünschen und Anregungen oder auch allgemein bei Fragen gerne an den SEB wenden. Am einfachsten geht dies per Email unter elternbeirat@ohs-frankfurt.de

FAQ:

Geschenke für Lehrerinnen und Lehrer

• Lehrerinnen und Lehrer dürfen Bargeld oder Gutscheine grundsätzlich nicht annehmen.

• Geschenke bis 10,00€ „geringwertige Aufmerksamkeiten in einfacher Ausführung wie Kalender, Stifte oder Schreibblocks“ dürfen angenommen

werden.

• Bei Geschenken zwischen 10,00€ und 75,00€ muss der Schulleiter/die Schulleiterin im Einzelfall entscheiden. Dabei ist der Wert des Geschenkes entscheidend und

nicht die Anzahl der Schenkenden (z.B. bei einem Sammelgeschenk der Klasse).

• Bei Geschenken im Wert von über 75,00€ muss ein Antrag bei dem Hessischen Kultusministerium gestellt werden, ob die Lehrkraft das Geschenk

annehmen darf.

Diese Regelungen gelten auch ausdrücklich dann, wenn das Verhältnis zwischen Lehrer und Schenkendem beendet ist (Schüler oder Lehrer verlassen die Schule).

Diese Regelungen gelten für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer und für angestellte Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen.

 

Klassenkassen

Das Kultusministerium hat eine neue Richtlinie zur Frage erlassen, wer die Klassenkasse für Klassenfahrten und sonstige Ausgaben der Klassengemein-schaft führen soll. Diese finden Sie unter

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulorganisation/schulgirokonto.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß der aktuellen Geldwäscherichtlinien Konten nur für eigene Geldmittel verwendet werden dürfen und nicht mehr für Geld Dritter.

Dies haben wir auch zurückgespiegelt bekommen von den Banken und Sparkassen, dass dort keine Klassenkassenkonten für Eltern mehr eröffnet werden.

 

Hilfreiche Links für Eltern:

Hessischen Schulgesetzes (HSchG)
Hessisches Kultusministerium
Landeselternbeirat Hessen
Stadtelternbeirat Frankfurt
Schulwegweiser Frankfurt